
Seit dem 01.06.2021 sind beim DPMA wieder mündliche Anhörungen und Verhandlungen möglich. Wir haben im Rahmen einer mündlichen Anhörung gemäß §46 PatG einen Mandanten beim DPMA vertreten und können einen kleinen Erfahrungsbericht zu den Corona-bedingten Maßnahmen und Einschränkungen geben.
Eingang zum DPMA
Beim Zutritt in das DPMA müssen persönliche Daten, das Besuchsziel sowie eine Selbstauskunft zu Symptomen einer Infektion/Erkrankung an der Pforte hinterlegt werden, um im Bedarfsfall eine mögliche Infektionskette schnell rückverfolgen zu können. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen dürfen das Amt unabhängig von der Selbstauskunft nicht betreten. Die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung des Datenschutzes sind nach Angaben des DPMA gewährleistet.
Um Wartezeiten im Eingangsbereich zu vermeiden, können alle Besucherinnen und Besucher, die Formulare für die Selbstauskunft von den Internetseiten des DPMA vorab herunterladen und bereits ausgefüllt mitbringen.
Im Gebäude
Im Gebäude wird man mit Hinweisschildern zum jeweiligen Besuchsziel geführt. Verhandlungen finden in Besprechungsräumen statt, die entsprechend dem Hygiene-Konzept des DPMA möbliert und ausgestattet sind. Dazu zählen Abstände zwischen den Tischen, Plexiglas-Trennscheiben sowie das regelmäßige Lüften, genauso wie der obligatorische Mund- und Nasenschutz.
Der Besuch in der allseits bekannten Kantine im 10. Stock des Gebäudes muss leider ausfallen. Der Betrieb der Kantine ist den derzeitigen Corona-Regeln zum Opfer gefallen. Ein Besuch auf der Dachterrasse lohnt sich aber natürlich trotzdem.
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