Der „künstliche Erfinder“ DABUS musste inzwischen weitere Rückschläge in Europa hinnehmen. Laut der Pressemitteilung des Europäischen Patentamts (EPA) vom 21. Dezember 2021 bestätigte die Juristische Beschwerdekammer des EPA die vorherigen Entscheidungen der Eingangsstelle, wonach die Patentanmeldungen EP18275163 und EP18 275 174 mit der Angabe der künstlichen Intelligenz als Erfinder zurückzuweisen sind.
Mit dieser Entscheidung der Juristischen Beschwerdekammer des EPA dürfte es für den „Erfinder“ DABUS in Europa sehr eng werden. Denn zuvor hat ein Berufungsgericht in Großbritannien in einem Parallelfall entschieden, dass eine Künstliche Intelligenz nicht als Erfinder eines neuen Patents akzeptiert werden kann. Das ist ein weiterer Rückschlag für die Kampagne des US-Unternehmers und Programmierers Stephen Thaler, der in verschiedenen Ländern versucht, ein neuronales Netzwerk als Erfinder anerkennen zu lassen. Auch die negative Haltung des Deutschen Patent- und Markenamts gegenüber dem „künstlichen Erfinder“ in den Parallelverfahren DE102019128120 und DE102019129136 macht deutlich, dass es in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen ist, dass die künstlichen Erfinder ihre Erfindungen in Europa patentiert bekommen.
Mehr Informationen darüber finden Sie unter DABUS, der künstliche Erfinder.