Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies Klagen der Apple Inc. ab, die sich gegen den Verfall des Wortzeichens „THINK DIFFERENT“ wendeten. Nach Ansicht des Gerichts habe Apple die ernsthafte Benutzung der Marke nicht hinreichend nachgewiesen (T-26/21; T-27/21 und T-28/21).
Am 14. Oktober 2016 reichte die Swatch AG Verfallsanträge gegen drei von Apples eingetragenen Marken für „THINK DIFFERENT“ ein, die unter anderem Computer, Computerterminals, Tastaturen, Drucker in der Warenklasse 9 umfassen.
Trotz der allgemeinen Bekanntheit der Marke ist es der Apple nicht gelungen, das Gericht von der ernsthaften Benutzung der Marke in dem Zeitraum zwischen 2011 und 2016 zu überzeugen.