Bei dem Bundespatentgericht (BPatG) wird zum 1. März 2023 das elektronische Aktensystem “VIS- Justiz“ eingeführt. VIS-Justiz ist ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Bundesgerichtshof, dem Bundessozialgericht, dem Generalbundesanwalt sowie den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen.
Unabhängig davon wird es Patentanwälten weiterhin offenstehen, Schriftsätze und deren Anlagen sowie Anträge und Erklärungen in Papierform einzureichen.
Das aktuell verwendete Postfach AM-Soft wird somit zum 1. März 2023 geschlossen, siehe Hinweis des BPatG
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