VIS-Justiz – elektronisches Postfach des Bundespatentgerichts

Bei dem Bundespatentgericht (BPatG) wird zum 1. März 2023 das elektronische Aktensystem “VIS- Justiz“ eingeführt. VIS-Justiz ist ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Bundesgerichtshof, dem Bundessozialgericht, dem Generalbundesanwalt sowie den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen.

Unabhängig davon wird es Patentanwälten weiterhin offenstehen, Schriftsätze und deren Anlagen sowie Anträge und Erklärungen in Papierform einzureichen.

Das aktuell verwendete Postfach AM-Soft wird somit zum 1. März 2023 geschlossen, siehe Hinweis des BPatG