
LEDVANCE GmbH vertreten durch rospatt osten pross und Kanzlei Dr. Lanchava hat die zweite Instanz des Verletzungsverfahrens gegen STEINEL vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gewonnen.
Gemäß dem Urteil des Oberlandesgerichts wird das europäische Patent EP 1 062 846 B1 (Klagepatent) der Firma STEINEL durch bewegungsgesteuerte Leuchten von LEDVANCE nicht verletzt (Akz. I-2 U 86/22). Damit hebt das Urteil des Oberlandesgerichts die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Akz. 4a O 87/20) auf.
LEDVANCE
Die LEDVANCE GmbH ist ein internationales Unternehmen für Beleuchtungsprodukte und vernetzte Lichtanwendungen, das aus der Veräußerung der Osram Licht AG im Juli 2016 hervorgegangen ist. Das Produktportfolio von LEDVANCE umfasst u.a. sensorgesteuerte Leuchten für Innen- und Außenanwendungen.
STEINEL
STEINEL ist ein Wettbewerber von LEDVANCE und Inhaber mehrerer Patente zu sensorgesteuerten Beleuchtungsvorrichtungen.
Das Klagepatent betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung, die durch einen Bewegungssensor gesteuert wird. Es hat in der Vergangenheit eine Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht überstanden und ist von STEINEL erfolgreich in Verletzungsklagen gegen seine Wettbewerber eingesetzt worden, siehe z.B. das Verfahren 4a O 139/17.
Unmittelbar nachdem LEDVANCE von STEINEL verklagt worden war, reichte das Unternehmen eine neue Nichtigkeitsklage ein, die sich auf Dokumente des Standes der Technik stützte, die in der früheren Nichtigkeitsklage nicht berücksichtigt worden waren. Die Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht ist unter dem Aktenzeichen 4 Ni 27/21 (EP) anhängig.
Am 12. Januar 2022 erließ das Bundespatentgericht einen vorläufigen qualifizierten Hinweis mit wichtigen Anhaltspunkten für die Auslegung des im Klagepatent beanspruchten Gegenstands. Die vom Bundespatentgericht angewandte Anspruchsauslegung war hilfreich, um zu zeigen, dass die angegriffenen Produkte von LEDVANCE durch den Schutzbereich des Klagepatents nicht abgedeckt waren.
Der vorliegende Fall kann als Beispiel für das sogenannte “Squeezing” dienen, wenn der Patentinhaber während eines Verletzungsprozesses mit einem Nichtigkeitsangriff konfrontiert ist. In einem solchen Fall muss der Patentinhaber an zwei Fronten kämpfen. Einerseits versucht er zu zeigen, dass der Anspruchsumfang weit genug ist, um die angegriffenen Produkte zu erfassen, und andererseits eng genug, um die Nichtigkeitsklage zu überstehen. Der Patentinhaber befindet sich also in der Situation eines Mannes, der zwei Hasen jagt und schließlich keinen fängt.
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2. Zivilkammer
Prof. Dr. Thomas Kühnen (Vorsitzender Richter), Dr. Andrea Fehre, Dr. Jule Schumacher
Für LEDVANCE
rospatt osten pross (Düsseldorf): Thomas Musmann,
Patentanwaltskanzlei Dr. Lanchava (München): Dr. Bakuri Lanchava, Dr. Franz Raiser
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