Wir beraten, vertreten und unterstützen unsere Mandanten bei Fragen im Bereich des geistigen Eigentums, unabhängig davon, ob es sich um internationale Konzerne, leistungsstarke mittelständische Unternehmen oder geniale Erfinder handelt. Wir schätzen Ideen und sichern Erfolg.
Bei allen Dienstleistungen, die wir Ihnen anbieten, stehen Sie als unser Mandant im Mittelpunkt. Es ist unser Anspruch und unsere Leidenschaft, Ihnen eine optimale Unterstützung durch unsere Dienstleistung anzubieten.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren
Wir unterstützen und vertreten unsere Mandanten in Patentverletzungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht und weiteren zuständigen Gerichten bis zum Bundesgerichtshof. Wir betreuen und beraten internationale Konzerne genauso gerne wie mittelständische Unternehmen oder großartige Erfinder und behalten dabei die Kosten immer im Blick.
Einspruchsverfahren
Wir führen für unsere Mandanten Einspruchsverfahren vor dem deutschen und dem europäischen Patentamt. Dabei spielen unsere professionellen Rechercheure häufig eine wichtige Rolle, indem sie für uns ständig den aktuellen Stand der Technik prüfen.
Patentanmeldungen
Nach den Vorgaben der Erfinder entwerfen wir Patentanmeldungen und reichen diese bei Patentämtern in Europa, USA und China für Sie ein. Der Schutz der Erfindungen unserer Mandanten steht dabei stets im Fokus. Unsere langjährige Erfahrung hilft uns dabei, den Gegenstand der Patentansprüche von dem Stand der Technik so abzugrenzen, dass unsere Mandanten für ihre Erfindungen den bestmöglichen Schutz erhalten.
Zudem korrespondieren wir mit Patentämtern und antworten auf Prüfungsbescheide bis zur Erteilung ihres Patents.
Markenanmeldungen
Unsere Markenanwälte haben langjährige und umfassende Erfahrung im Markenrecht. Wir betreuen Markenportfolios von internationalen Mandanten bis zu Kleinunternehmen. Dabei beraten wir unsere Mandanten in Bezug auf die richtige Mischung aus deutschen Marken, europäischen Gemeinschaftsmarken und internationalen Marken.
Designrecht
Ein gutes Design ist ein Verkaufsargument, das gerade in Kombination mit einer eingetragenen Marke in Consumer Märkten eine zunehmende Rolle spielt. Differenzierung vom Wettbewerb ist häufig ein Schlüssel zum Erfolg. Wir schützen Designs und vertreten unsere Mandanten bei Eintragungen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern (europäische Designs) genauso wie bei Verletzungsverfahren in Deutschland und Europa.
Recht der Domainnamen
Wir beraten und betreuen unsere Mandanten zum Recht der Domainnamen. Eine besondere Rolle spielen dabei Maßnahmen und Verfahren, wie z.B. die UDRP-Schiedsverfahren gegen fremdregistrierte Domains. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, in Domain-Schiedsverfahren bei der WIPO nach den Regeln einheitlicher Schiedsbedingungen für Domainnamen (UDRP) die Übertragung oder Löschung fremdregistrierter Domains zu erreichen.
Lizenzverträge
Der Schutz des geistigen Eigentums ist für viele unserer Mandanten von großer Bedeutung. Dabei geht es sowohl um den Schutz vor Wettbewerb an sich als auch um strategische Partnerschaften z.B. durch Lizenzverträge, Franchising Modelle oder Vertragshändlerverträge.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Aushandeln, Aufsetzen und Prüfen solcher Verträge für unsere Mandanten.
Arbeitnehmererfindungsrecht
Für Erfindungen im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes erhalten die Arbeitnehmer nach den Vorgaben des Arbeitnehmererfindungsgesetzes eine Vergütung. Die Berechnung dieser Vergütung ist in den amtlichen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen geregelt.
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz und den Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen. Dabei geht es häufig um die Berechnung der Erfindervergütung für Einzelfälle. Freie Mitarbeiter fallen nicht unter das Arbeitnehmererfindungsgesetz. Wir empfehlen für freie Mitarbeiter, einen Erfindervertrag abzuschließen.
You must be logged in to post a comment.