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IP-Talk: Aktueller Stand des UPC

Heute fand im Rahmen der hausinternen anwaltlichen Fortbildung ein IP Talk zum Thema “Unified Patent Court (UPC)“ in den Kanzleiräumen statt, in dem Herr Grawe eine Präsentation über den aktuellen Stand des UPC gehalten hat.

In der Präsentation ging es primär um den Beschluss des BVG vom 23.06.2021 mit der die einstweiligen Anordnung, die sich gegen das am 18. Dezember 2020 zustande gekommene Gesetz über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG II) richtete, abgelehnt wurde. Die noch verbleibenden rechtlichen sowie organisatorischen Hindernisse bis zum Inkrafttreten des UPC wurden ebenfalls diskutiert.

Unified Patent Court, Schleißheimerstrasse 141, München

Ferner wurden die möglichen Konsequenzen des UPC für die Mandanten und die Strategien zur Stärkung des bestehenden Patentportfolios besprochen und die Vor- bzw. Nachteile des sogenannten Opt-Out nach Art. 83 III EPGÜ lebhaft diskutiert.

Die IP-Talks finden im Rahmen der anwaltlichen Weiterbildung regelmäßig wöchentlich statt. Interessierte Kollegen und Mandanten können sich mit Fragen zu den Themen des IP-Talks oder IP-Seminare gerne an die Kanzlei wenden.

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