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„RUSSIAN WAHRSHIP, GO F**K YOURSELF” – nicht eintragungsfähig

In dem Urteil T-82/24 entschied das Gericht der Europäischen Union, dass das Bildzeichen mit dem Satz „RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF“ nicht als Unionsmarke eingetragen werden kann.

Dieser Satz wurde erstmals am 24. Februar 2022 von einem ukrainischen Grenzschützer gegenüber einem russischen Kriegsschiff geäußert und entwickelte sich rasch zu einem Symbol des ukrainischen Widerstands gegen die russische Aggression.

Das Gericht bestätigte somit die Entscheidung des EUIPO, die Eintragung abzulehnen, mit der Begründung, dass dem Zeichen die erforderliche Unterscheidungskraft gemäß Art. 7 (1) b UMV fehlt.

Gemäß der Entscheidung diene der Satz primär als politischer Slogan und nicht als Herkunftshinweis und erfülle somit die Hauptfunktion einer Marke nicht, nämlich die Identifizierung der betrieblichen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen, T-82/24.

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