Zum 1. April 2026 passt das Europäische Patentamt (EPA) seine amtlichen Gebühren an. Die Anpassung liegt überwiegend bei rund 5 % und betrifft insbesondere zentrale Verfahrensschritte wie Recherche, Prüfung und Erteilung. Wichtige Änderungen im Überblick: Unverändert bleiben u. a. die Gebühren für Einspruch und Beschwerde. Fazit:Die Anpassung entspricht einer moderaten inflationsbedingten Erhöhung. In der Praxis…


















