In der Entscheidung T 1806/20 wurde das europäische Patent EP 3158513, das ein System zur Verwaltung eines Fahrzeugeinsatzes eines Warenlieferfahrzeugs betraf, wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit widerrufen.
Die Kammer verwies auf die frühere Entscheidung T 1194/94 und stellte fest, dass bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit zwischen funktionalen Daten und kognitiven Daten unterschieden werden sollte.
Im Gegensatz zu funktionalen Daten würde das System bei einem Verlust kognitiver Daten weiterhin funktionieren, auch wenn es aus nichttechnischen Gründen zu Ergebnissen führen könnte, die unbeabsichtigt wären. Zudem stellte die Kammer fest, dass die Kennzeichnung bestimmter Pakete als regenempfindlich und die Nichtzustellung solcher Pakete bei Regen nicht über den gesunden Menschenverstand hinausgingen und daher keine erfinderische Tätigkeit begründen könnten, T 1806/20












