In dem Urteil X ZR 59/21 hat das Bundesgerichthof die Berufung der Beklagten (Patentinhaberin) zurückgewiesen und einen Teil der erstinstanzlichen Kosten auf die Klägerin auferlegt. Gemäß § 93 ZPO fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte durch sein Verhalten keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat, und den Anspruch sofort anerkennt.…