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Dyson Technology erwirkt einstweilige Verfügung vor dem UPC

Die Entscheidung des UPC UPC_CFI_443/2023 befasst sich mit dem Antrag der Dyson Technology Ltd. auf Erlass einstweiliger Maßnahmen gegen SharkNinja Europe Ltd. und SharkNinja Germany GmbH wegen Verletzung des Europäisches Patents 2 043 492v, welches einen ergonomisch gestalteten Handstaubsauger schützt.

Das Gericht stellte fest, dass die Antragstellerin nicht unangemessen lange gewartet hat, um den Antrag zu stellen, da dieser innerhalb von zwei Monaten nach der Entdeckung der mutmaßlichen Rechtsverletzung eingereicht wurde.

Das Gericht betonte auch, dass im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einstweiliger Maßnahmen eine vollständige Prüfung aller Einwände gegen den Rechtsbestand des Patents nicht erforderlich ist

Stattdessen beschränkte sich das Gericht auf die drei stärksten Argumente der Antragsgegner (SharkNinja) und entschied anschließend zugunsten von Dyson, UPC_CFI_443/2023.

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