Durch den Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 10. Juli 2024 werden Verfahren zur Eintragung der einheitlichen Wirkung für Patentinhaber aus Russland bis auf weiteres ausgesetzt.
Der Präsident reagiert somit auf das durch die Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates angeordnete 14. Sanktionspaket der EU gegen Russland.
Diese vorsorgliche Aussetzung findet Anwendung, bis eine Entscheidung der im Engeren Ausschuss vertretenen teilnehmenden Mitgliedstaaten ergeht.












