
Das Gericht der EU bestätigt die ernsthafte Benutzung der Marke TESTAROSSA.
Obwohl seit 1996 keine neuen Fahrzeuge produziert wurden, gelten Wiederverkäufe von Gebrauchtwagen durch Vertragshändler und autorisierte Händler als markenrechtliche Nutzung. Sie sichern die betriebliche Herkunft der Fahrzeuge.
Auch der Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör über das Händlernetz erfüllt die Benutzungspflicht. Ferraris Echtheitszertifikate stärken zusätzlich den Herkunftshinweis.
Bei Modellfahrzeugen reicht die Kennzeichnung „offizielles Produkt unter Ferrari-Lizenz“. Damit wird die Marke mit stillschweigender Zustimmung verwendet.
Die Entscheidung macht deutlich: Wiederverkauf, autorisierte Händler und Lizenznehmer können für den Fortbestand einer Marke genügen.
Ferrari behält somit den Schutz der Wortmarke TESTAROSSA für Automobile, Teile, Zubehör und Spielzeug.
Diese Entscheidung stärkt Markeninhaber, deren Produkte nicht mehr produziert, aber aktiv gehandelt und betreut werden.













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