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EPA-Gebühren steigen ab 1. April 2026 

Zum 1. April 2026 passt das Europäische Patentamt (EPA) seine amtlichen Gebühren an. Die Anpassung liegt überwiegend bei rund 5 % und betrifft insbesondere zentrale Verfahrensschritte wie Recherche, Prüfung und Erteilung.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Recherchengebühr: +75 € (auf 1.595 €)
  • Prüfungsgebühr: +95 € (auf 2.010 €)
  • Erteilungsgebühr: +55 € (auf 1.135 €)
  • Benennungsgebühr: +35 € (auf 720 €)
  • Anspruchsgebühren (ab dem 16. Anspruch): +15 € pro Anspruch

Unverändert bleiben u. a. die Gebühren für Einspruch und Beschwerde.

Fazit:
Die Anpassung entspricht einer moderaten inflationsbedingten Erhöhung. In der Praxis ergeben sich je nach Verfahrensverlauf Mehrkosten von einigen hundert Euro pro Anmeldung. Es kann daher sinnvoll sein, gebührenrelevante Handlungen noch vor dem Stichtag vorzunehmen.

Offizielle Quelle:
EPA – Gebührenänderungen ab 1. April 2026

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