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Geistiges Eigentum

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  • Ausführbarkeit – unzumutbarer Aufwand

    In der Entscheidung T 0867/21 ist das Europäische Patent EP 2811761 betreffend „Antenneneinrichtung für Hörinstrumente“ wegen mangelnder Ausführbarkeit nach Art. 83 EPÜ widerrufen worden. Nach dem geltenden Anspruch 1 sollte eine Sende- und Empfangsrichtung einer Antennenanordnung quer zu einer Störstrahlungsraumrichtung gerichtet sein. Nach der Auffassung der Kammer bedeutet “Anordnung” keinesfalls, dass die Komponenten der Anordnung…

  • Validierung europäischer Patente in Georgien

    Das System zur Validierung europäischer Patente in Georgien wird am 15. Januar 2024 in Kraft treten. Mit dem Validierungssystem steht den europäischen Patentanmeldern ein einfacher und kostengünstiger Weg zum Patentschutz in Georgien zur Verfügung. Die Gebühr für die Validierung in Georgien wurde vom EPA und dem Nationalen Zentrum für geistiges Eigentum (SAKPATENTI) Georgiens gemeinsam festgelegt…

  • Neuer Ansatz für Anspruchsauslegung durch das Einheitliche Patentgericht

    In dem Verletzungsverfahren UPC_CFI_292/2023 vor der Münchener Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts ist eine Verletzung des Europäischen Patents EP 3 883 277 verneint worden. Bei der Auslegung der Patentansprüche bezog sich die Kammer auf die ursprünglich eingereichte Anspruchsfassung im Zusammenhang mit den im Erteilungsverfahren vorgenommenen Änderungen. Abweichend von der üblichen Europäischen und nationalen Praxis bediente sich…

  • „Acapulco“ für Wellness-Dienstleistungen nicht unterscheidungsfähig

    In dem Beschwerdefall R 691/2022-5 wurde die Gemeinschaftsmarke „Acapulco“ für Wellness-Dienstleistungen für ungültig erklärt. Die Beschwerdekammer stellte fest, dass Acapulco immer noch als bekannter Urlaubsort an der mexikanischen Küste wahrgenommen wird und ein hinreichend großer Teil der relevanten Verkehrskreise Acapulco mit exotischen Strandurlauben verbindet. Wenn die maßgeblichen Verkehrskreise in der EU auf den Begriff „Acapulco“…

  • Umfang des privaten Vorbenutzungsrechts

    In dem Gebrauchsmusterverletzungsfall X ZR 61/21 ging es unter anderem darum, ob der Verletzungsgegenstand von dem Vorbenutzungsrecht erfasst war. In der Vorinstanz führte das OLG Düsseldorf aus, der Verletzungsgegenstand sei von dem Vorbenutzungsrecht nicht gedeckt, da der Vorbenutzungsgegenstand nicht alle Merkmale des Hauptanspruchs aufweise. Die Tatsache, dass die fehlenden Merkmale erst im Löschungsverfahren in den…

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