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aus München

  • Ferrari siegt: TESTAROSSA bleibt geschützt 

    Das Gericht der EU bestätigt die ernsthafte Benutzung der Marke TESTAROSSA. Obwohl seit 1996 keine neuen Fahrzeuge produziert wurden, gelten Wiederverkäufe von Gebrauchtwagen durch Vertragshändler und autorisierte Händler als markenrechtliche Nutzung. Sie sichern die betriebliche Herkunft der Fahrzeuge. Auch der Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör über das Händlernetz erfüllt die Benutzungspflicht. Ferraris Echtheitszertifikate stärken zusätzlich…

  • NERO CHAMPAGNE darf nicht als Unionsmarke eingetragen werden 

    Im Jahr 2019 meldete die italienische Gesellschaft Nero Lifestyle die Marke „NERO CHAMPAGNE“ beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) an. Die Anmeldung umfasste auch Weine, die den Spezifikationen der geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) „Champagne“ entsprechen. Das Comité interprofessionnel du vin de Champagne sowie das französische Institut national de l’origine et de la…

  • Streitwert bei Patentnichtigkeitsklage: Schadensersatzhöhe zählt – auch rückwirkend

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 11. März 2025 – X ZR 114/22 entschieden, dass die Höhe einer Schadensersatzforderung, die wegen Verletzung eines Patents geltend gemacht wird, auch dann für die Streitwertfestsetzung in einem Nichtigkeitsverfahren relevant ist, wenn sie erst nach der Klageerhebung beziffert wurde. Die Klägerin wollte eine Reduzierung des Streitwerts von 7,5…

  • Nichtwissen schützt nicht vor Nichtigkeit

    In seiner Entscheidung 7 Ni 13/22 (EP) vom 3. April 2025 hat das Bundespatentgericht das europäische Patent EP 2 607 013 für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt. Das Streitpatent betraf ein Verfahren zur Herstellung rotationssymmetrischer, dünnwandiger Aluminium-Gussbauteile. Zentrale Begründung: Die technische Lehre sei nicht erfinderisch und werde durch eine offenkundige Vorbenutzung vorweggenommen.…

  • Kein Urheberrecht für Birkenstock-Designs

    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20. Februar 2025 – I ZR 16/24) hat entschieden, dass die bekannten Birkenstock-Sandalen „Madrid“ und „Arizona“ keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Klägerin, Teil der Birkenstock-Gruppe, sah ihre Rechte durch ähnlich gestaltete Modelle verletzt. Die Richter verneinten jedoch die Schutzfähigkeit als Werke der angewandten Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG. Zwar…

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